LEISTUNG
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das seit 1. Januar 2023 Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Standards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten.
Das LkSG gilt seit 2024 für inländische Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland.
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