LEISTUNG
Die EU-Konfliktmineralienverordnung (EU-Verordnung 2017/821) soll verhindern, dass der Handel mit bestimmten Rohstoffen zur Finanzierung bewaffneter Konflikte, zu Menschenrechtsverletzungen oder zu Umweltzerstörung beiträgt. Sie betrifft die Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (3TG) und gilt für Mineralien weltweit, die aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten stammen.
Wenn Sie 3TG als Rohstoff oder halbverarbeitet direkt in die EU einführen und bestimmte Mengenschwellen überschritten werden (betrifft vor allem Rohstoffhändler, Schmelzen, Raffinerien und Importeure).
Unternehmen, die unter die Verordnung fallen, sind verpflichtet, nach den OECD-Leitlinien (OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas) zu handeln.
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