Die neue EU-Batterieverordnung: Ein umfassender Überblick

1. Was ist die Batterieverordnung?

Die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023, auch bekannt als die Batterieverordnung, ist ein umfassendes Regelwerk, das die Herstellung, den Vertrieb und die Entsorgung von Batterien in der Europäischen Union regelt. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Batterien zu verbessern, indem sie strenge Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Information stellt. Sie gilt für alle Kategorien von Batterien, einschließlich Gerätebatterien, Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien), Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien, unabhängig von Form, Volumen, Gewicht, Gestaltung oder chemischen Zusammensetzung.

Die neue Verordnung umfasst alle Phasen des Lebenszyklus einer Batterie, von der Herstellung über den Vertrieb bis hin zur Entsorgung und zum Recycling. Im Gegensatz zur vorherigen Verordnung (Batterierichtlinie 2006/66/EG) berücksichtigt die aktualisierte Fassung modernste Umweltstandards und die neuesten technologischen Entwicklungen.

2. Warum wurde die Batterieverordnung aktualisiert?

Die Aktualisierung der Batterieverordnung war notwendig, um mehreren Herausforderungen zu begegnen:

  • Umwelt- und Gesundheitsrisiken: Batterien enthalten oft gefährliche Stoffe wie Cadmium und Blei, die bei unsachgemäßer Entsorgung erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken darstellen können, die durch strengere Beschränkungen für gefährliche Stoffe in der neuen Verordnung minimiert werden sollen.
  • Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Die Nachfrage nach Batterien, insbesondere für Elektrofahrzeuge, wächst rasant. Um die Umweltauswirkungen zu minimieren und die Ressourceneffizienz zu maximieren, fördert die Verordnung die Verwendung von recycelten Materialien und setzt verbindliche Zielvorgaben für den Rezyklatgehalt in Batterien.
  • Klimaneutralität: Im Rahmen des europäischen Green Deals trägt die Batterieverordnung zum Ziel der Klimaneutralität durch die Anforderungen an den CO2-Fußabdruck von Batterien bei.
  • Wettbewerbsfähigkeit und Innovation: Durch die Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU soll die Verordnung gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und Innovationen im Bereich der umweltfreundlichen Batterietechnologie fördern.

3. Anforderungen der Batterieverordnung

Die Batterieverordnung stellt eine Vielzahl von Anforderungen an die Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen:

  • Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen: Batterien müssen bestimmte Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, einschließlich Beschränkungen für gefährliche Stoffe. Zur Effizienzsteigerung müssen spezifische Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit von Batterien, insbesondere für Allzweck-Gerätebatterien, wiederaufladbare Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien, umgesetzt werden.
  • CO2-Fußabdruck: Für Elektrofahrzeugbatterien, wiederaufladbare Industriebatterien und LV-Batterien muss eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt werden. Diese Erklärung umfasst den gesamten Lebenszyklus der Batterie und muss bestimmte technische Spezifikationen erfüllen.
  • Rezyklatgehalt: Die Verordnung weist Mindestanforderungen für den Anteil an recycelten Materialien in Batterien, die Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel enthalten, auf. Diese Anforderungen werden schrittweise eingeführt und bis 2036 weiter verschärft.
  • Kennzeichnung und Informationen: Batterien müssen mit spezifischen Kennzeichnungen versehen sein, die Informationen über ihre Kapazität, ihre chemische Zusammensetzung und ihren CO2-Fußabdruck enthalten. Ein QR-Code auf der Batterie ermöglicht den Zugang zu weiteren Informationen, einschließlich eines Batteriepasses.
  • Sorgfaltspflichten: Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, müssen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erfüllen, um sicherzustellen, dass die Rohstoffe für die Batterien verantwortungsvoll beschafft werden. Diese Pflichten umfassen die Einrichtung eines Managementsystems, Risikomanagement und unabhängige Überprüfungen, um die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Batterien in der Lieferkette zu minimieren.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller sind für die Sammlung und das Recycling von Altbatterien verantwortlich, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Die Verordnung setzt spezifische Zielvorgaben, die schrittweise erhöht werden.
  • Technische Unterlagen: Hersteller müssen technische Unterlagen erstellen, die die Konformität der Batterien mit den geltenden Anforderungen nachweisen. Diese Unterlagen müssen eine Risikoanalyse und -bewertung sowie die Ergebnisse von Entwurfsberechnungen und Prüfungen enthalten.

4. Was ist die Relevanz für Unternehmen im Bereich NE-Metalle?

Die neue EU-Batterieverordnung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen der NE-Metallbranche (Nichteisenmetalle). Metalle wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei sind wesentliche Bestandteile moderner Batterien.

Zusammenfassend bedeutet die Einführung der neuen Batterieverordnung für Unternehmen im Bereich NE-Metalle, dass sie sich auf diese Veränderungen einstellen und ihre Strategien entsprechend anpassen müssen, um die Chancen zu nutzen und den Herausforderungen gerecht zu werden.
Dabei ist zu beachten, dass mehrere gesetzliche Vorgaben ineinandergreifen.
Due Diligence, CO2-Bilanzierung und Informationsbereitstellung sind auch in der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erforderlich. Daher empfiehlt es sich, ein einheitliches System zu implementieren. MARS Assist unterstützt Sie gerne bei der Implementierung eines einheitlichen und unternehmensspezifischen Systems zur Erfüllung der genannten Gesetzesanforderungen.

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