Die CSRD, ihre Anforderungen und unsere Tipps

Seit Beginn dieses Jahres sind die ersten Unternehmen berichtspflichtig, die in den Anwendungskreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Das wollen wir zum Anlass nehmen, Ihnen nochmal einen Überblick zu den Anforderungen dieser Regulierung zu verschaffen.
Die Pflicht zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts betrifft zunächst zwar nur börsennotierte Unternehmen, die bereits unter die bestehende Berichtspflicht fallen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 ändert sich dies jedoch: Durch eine schrittweise Ausweitung werden nun auch zahlreiche mittelständische Unternehmen berichtspflichtig, sofern diese mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro
  • eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 250 Beschäftigten im Geschäftsjahr.
Kernstück der CSRD ist die Verpflichtung zur Anwendung der neuen Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichte (European Sustainability Reporting Standards, kurz: ESRS). Diese Standards sind darauf ausgelegt, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu erhöhen. Für viele Unternehmen, besonders für solche, die sich erstmalig mit Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, bringt die Umsetzung dieser Standards jedoch einen bedeutsamen Mehraufwand und viele kleine wie große Herausforderungen mit sich.
Ein wichtiger Schritte zur Vorbereitung auf die Umsetzung, insbesondere für Unternehmen, die erstmalig berichtspflichtig sind, ist die frühe Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen, sowie die Einplanung und der Aufbau der entsprechenden Kapazitäten.
Der Umfang der ESRS-Standards mit rund 280 Seiten in der deutschen Fassung kann auf den ersten Blick überwältigend wirken. Dennoch ist die detaillierte Auseinandersetzung notwendig. Und sie lohnt sich auch, da die Standards selbst, insbesondere in den Anwendungsanforderungen, einige nützliche Hinweise zur Umsetzung liefern. So enthält die Anlage A.1 der Anwendungsanforderungen des ESRS S1 zu den eigenen Beschäftigten beispielsweise eine Übersicht zu Aspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse hilfreich sein kann.
 
Außerdem hat die EFRAG bereits Handreichungen (Implementation Guidance Documents – EFRAG) veröffentlicht, um Unternehmen darüber hinaus bei der praktischen Umsetzung der ESRS-Standards zu unterstützen. Diese Handreichungen decken die zentralen wie anspruchsvollen Bereiche: Wesentlichkeitsanalyse, Wertschöpfungskette sowie Datenpunkte ab. Da die Berichtspflichten viele Themen – von Arbeitsbedingungen über Energieverbrauch, Umweltverschmutzung bis hin zu Lieferantenbeziehungen – abdecken, empfiehlt es sich, ein interdisziplinäres Projektteam zusammenzustellen, um Expertise aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens zu bündeln.
Unsere Erfahrungen zeigen außerdem, dass Unternehmen mit etablierten ISO-Managementsystemen (insbesondere ISO 14001 und ISO 45001), einen Vorteil bei der Berichterstattung zu den entsprechenden Themen haben. Denn diese verfügen oft bereits über gut strukturierte Prozesse zum Management negativer Auswirkungen, die auch mittels Kennziffern auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Mittelständische Unternehmen müssen im Zuge der CSRD und der Wesentlichkeitsanalyse jedoch ihren Blick über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus erweitern und ihre vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachten. Obwohl für die Berichterstattung gewisse Übergangsfristen gelten, die insbesondere Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten in den ersten Berichtsjahren entlasten sollen, entbindet dies die Unternehmen nicht von der Pflicht, beispielsweise soziale Auswirkungen in der Rohstofflieferkette im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zu berücksichtigen.
   
Bei Fragen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns gerne!

- Aktuelle Artikel -

Aktueller Stand der ESRS

Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die seit Beginn des Jahres in Kraft ist. Durch die CSRD werden

→ weiter lesen

Reminder zum Whistleblower Act

Am 16.12.2019 trat die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen in Kraft. Diese fordert öffentliche und private Unternehmen, Organisationen und Behörden auf, sichere Meldekanäle für Hinweisgeber*innen

→ weiter lesen

Damit Sie immer auf dem laufenden bleiben, melden Sie sich kostenlos bei unserem MARS Collect an

- Aktuelle Artikel -

Damit Sie immer auf dem laufenden bleiben, melden Sie sich kostenlos bei unserem MARS Collect an

Unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?

Hier geht es zu unserem kostenlosen

- Relevante Gesetze -

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Ablehnen
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (2)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen