Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist nur für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland geltend. Dennoch sind gerade KMUs als mittelbare und unmittelbare Zulieferer als Teil der Lieferkette der verpflichteten Unternehmen von den Anforderungen und Auswirkungen des LkSGs betroffen und häufig auch überfordert.
Wann genau ein KMU mit dem LkSG in Berührung kommt und welche Möglichkeiten und Handlungsweisen ein KMU hat, wenn ein verpflichtetes Unternehmen auf sie zu kommt, können Sie im Folgenden aus unserem One-Pager entnehmen.
Weitere Information finden Sie zudem in der Handreichung des BAFA.
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