Bereits am 5. Januar 2023 in Kraft getreten, verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab dem Geschäftsjahr 2024 zunächst große börsennotierte Unternehmen zur Offenlegung ihrer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte, sowie deren Auswirkung auf das Unternehmen. Die EU-Richtlinie ersetzt damit die Non-financial Reporting Directive (NFRD) und wird noch durch neu eingeführte einheitliche Berichtsstandards– die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS – ergänzt.
Das ESRS Set 1 ist da
Diese für Unternehmen verpflichtenden Standards werden in Sets veröffentlicht, wobei das rste dieser Sets bereits im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Drei weitere Sets, die sich an bestimmte Sektoren oder spezifische Unternehmensgruppen (KMU/ ausländische Unternehmen) richten, werden in den nächsten Jahren folgen.
Das Set 1 beinhaltet insgesamt zwölf Standards, von denen zwei themenübergreifend und zehn themenspezifisch sind. Die themenspezifischen Standards decken die drei Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab. Darunter fallen Themen wie Klimawandel, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette und Geschäftspraxis.
In Summe umfassen die Standards über 1.000 Datenpunkte, davon über 100 Berichtsparametern (Leistungsindikatoren/ KPIs). Dabei beinhalten die ESRS nicht nur Angabepflichten sondern auch Anwendungsanforderungen zu den einzelnen Angaben (Datenpunkten). Somit geben die ESRS nicht nur vor was berichtet werden muss, sondern auch wie diese Informationen erhoben werden müssen. Beispielsweise im Standards ESRS S1-14 – Eigene Belegschaft: Gesundheitsschutz & Sicherheit – dort besagt die Angabepflicht, dass das Unternehmen die Zahl und Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle angeben muss. Durch die dazugehörige Anwendungsforderung, hier die Vorgabe zur Berechnung der Quote oder das Vorgehen, wenn keine Berechnung möglich ist, werden die Angaben nochmals konkreter und vergleichbarer.
Doch was steckt nun hinter der MARS Kennzahlenübersicht?
Wir haben eine Übersicht zu den Berichtsparametern, den verpflichtenden wie den freiwilligen inklusive Kennzeichnung, sowie der entsprechenden Anwendungsanforderungen erarbeitet. Diese ermöglicht Ihnen alle Angabepflichten und Anwendungsanforderungen auf einen Blick zu haben, ohne jeden einzelnen Standard selbst durcharbeiten zu müssen. Des Weiteren ist in der Übersicht direkt hinterleget in welchem Format die Daten angegeben werden müssen, z.B. Euro, Hektar, CO2-Äquivalent. Außerdem kann die Übersicht noch erweitert werden durch Verantwortlichkeiten, Bearbeitungsstatus, Quellen und vieles mehr.
Die Übersicht bietet also den perfekten Startpunkt, um sich einen Überblick zu den erhebenden Leistungsindikatoren zu verschaffen.
Sie haben Interesse an der Übersicht, allgemeine Fragen zur CSRD oder spezifischen Aspekten wie der Wesentlichkeitsanalyse? Dann kontaktieren Sie uns gerne!