Mit der Einführung der EU-Konfliktmineralienverordnung im Jahr 2021 sind EU-Importeure der Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram und Gold verpflichtet, über die Umsetzung und Überprüfung ihrer Sorgfaltspflichten zur Beschaffung der Konfliktrohstoffe zu berichten.
Als Mitgliedsstaatsbehörde wurde auf deutscher Ebene die Bundeanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) benannt. Die DEKSOR ist die in der BGR zuständige „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“.
Wie dem Jahresbericht der DEKSOR zu entnehmen ist, hat die DEKSOR nach dem strukturellen Aufbau der Kontrollstelle im ersten Quartal 2022 aktiv mit der Überprüfung einzelner Unternehmen begonnen. Nach Angaben der DEKSOR fallen 145 Unternehmen (im Jahr 2021) unter die Verordnung und bis Ende Mai 2022 wurden 23 Unternehmen für eine Überprüfung ausgewählt. Für betroffene Unternehmen hat die DEKSOR eine Orientierungshilfe veröffentlicht, welche auf der DEKSOR-Webseite zu finden ist.
Damit betroffene Unternehmen sich mit dem Ablauf einer DEKSOR-Prüfung vertraut machen können, haben wir in der folgenden Abbildung die groben Schritte einer solchen Prüfung dargestellt.
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Ablauf des Beschwerde-verfahrens
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Qualifikationen der Ansprechperson
– Beschwerdeverfahren Teil 3 – Im dritten Teil unserer Serie zu der BAFA-Handreichung zum Beschwerdeverfahren geht es um die Anforderungen an die Ansprechperson bzw. derer
Ausrichtung der Zielgruppe
– Beschwerdeverfahren Teil 2 – Dies ist der zweite Teil unserer Serie zu der BAFA-Handreichung zum Beschwerdeverfahren, welches eine wesentliche Anforderung für betroffene Unternehmen
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Die CSRD, ihre Anforderungen und unsere Tipps
Seit Beginn dieses Jahres sind die ersten Unternehmen berichtspflichtig, die in den Anwendungskreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Das wollen wir zum Anlass