Der ESRS Entwurf ist da

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlichte am 23.11.2022 den ersten Entwurf des Nachhaltigkeitsstandards (ESRS), welcher auch schon bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde. Im Folgenden sind die wesentlichsten Veränderungen festgehalten.

Reduzierung der Standards

Anstelle von 13 Standards umfasst der Entwurf nur noch 12 Standards: zwei übergreifende und zehn spezifische. Der wegfallende Standard zu Governance, Risikomanagement und internen Kontrollen findet sich in Teilen in den übergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2) wieder.

Zu den spezifischen Standards gehören zum einen die fünf Umweltstandards: Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser-/ Meeresressourcen, Biologische Vielfalt & Ökosysteme und Ressourcen & Kreislaufwirtschaft. Zum anderen fallen unter die spezifischen Standards der Unternehmensführungsstandard „Geschäftspraxis“ und die vier Sozialstandards: Eigene Arbeitskräfte, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinden und Kunden & Endverbraucher.

Minimierung und Konkretisierung der Inhalte

Auch die KPIs wurden reduziert. So sind es nur noch 84 Offenlegungspflichten und 1.144 Datenanforderungen, anstelle der ursprünglichen 136 Offenlegungspflichten und 2.161 Datenanforderungen.

Innerhalb der Konkretisierung der Wesentlichkeitsprüfung wurde unteranderem festgelegt, welche von diesen Offenlegungspflichten und Datenanforderungen verpflichtend sind und welche auch weggelassen werden können.

Der Konkretisierung geht hervor, dass neben dem ESRS 2, auch der ESRS E1 zu den wesentlichen ESRS-Standards zählt. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind zudem bestimmte Anforderungen des ESRS S1 wesentlich.

Des Weiteren sollen bei der Wesentlichkeitsanalyse die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen mit einbezogen werden.

Ausblick

Der finale Entwurf des am 23.11.2022 veröffentlichten ESRS-Standards (ESRS-Set 1) soll Mitte 2023 veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Für kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen und Drittstaatunternehmen soll ein Entwurf des ESRS-Standards (ESRS-Set 2) im Frühjahr 2023 erscheinen. Im November 2023 soll das ESRS-Set 2 dann bei der EU-Kommission eingereicht werden.

Zusätzlich ist geplant, dass das ESRS-Set 2 zehn Sektoren abdecken soll. Die restlichen 30 Sektoren werden in den geplanten Sets, ESRS-Set 3 und ESRS-Set 4, abgedeckt, um allen sektorenspezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

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