Am 07.11.2022 veröffentlichte das Europäische Parlament den Berichtsentwurf des federführenden Rechtsausschusses zur CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Insgesamt ist der Entwurf der Berichterstatterin Lara Wolters deutlich strenger und nochmal tiefgreifender als der EU-Kommissionsentwurf. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Änderungsanträge.
Erweiterung der Betroffenheit
Nach dem EU-Kommissionsentwurf wären bisher Unternehmen, die mindestens 500 Beschäftigte und mindestens einen Umsatz von 150 Mio. € haben oder die Teil eines Hochrisikosektors sind und mindestens 250 Beschäftigte und mindestens einen Umsatz 40 Mio. € haben, von der CSDDD betroffen. Doch mit der Senkung der Schwellenwerte fallen weitaus mehr Unternehmen unter die CSDDD. Im Entwurf des Justizausschusses wären bereits Unternehmen, die 250 Beschäftigte und mindestens einen Umsatz von 40 Mio. € haben, betroffen. Auch die Schwellenwerte bei den Unternehmen aus den Hochrisikobranchen sind deutlich von mindestens 250 auf mindestens 50 Beschäftigte und von mindestens 40 Mio. € auf mindestens 8 Mio. € Umsatz gesunken.
Unternehmen ab einem Umsatzanteil von 30% an den definierten Branchen zu den Hochrisikobranchen fallen ebenfalls unter den Entwurf von Lara Wolters. Im Vergleich zum EU-Kommissionsentwurf wurden die Hochrisikobranchen Textile, Landwirtschaft und Minerale/ Metalle um die Branchen Energie, Baugewerbe, Informationstechnologien und finanzielle Dienstleistung erweitert.
Strengere Definition der inhaltlichen Anforderungen
Ein großer Unterschied zwischen den Entwürfen ist die Definition von Geschäftsbeziehungen. Der Berichtsentwurf verzichtet auf die Eingrenzung auf „etablierte“ Geschäftsbeziehungen und erweitert diese auf „Geschäftsbeziehungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette“.
Die bisherigen Anwendungsbereiche Menschenrechte, Umwelt und Klima werden zudem um den Anwendungsbereich verantwortungsbewusste Unternehmensführung (good Governance) und somit um Themen wie der Korruption erweitert. Der Anwendungsbereich Klima umfasst im Berichtsentwurf vom Justizausschuss neben der Erfüllung des Pariser Abkommens auch die Maßnahmen gegen den Klimawandel.
Auch die Definitionen für die negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wurden präzisiert. So umfassen Umweltschäden die Verschmutzung von Wasser, Boden und Luft.
Diese negativen Auswirkungen sollen neben der bereits vorhandenen Risikominimierung auch in Form von finanzieller Entschädigung, Maßnahmen für die Wiederherstellung und Rehabilitierung und finanzielle, sowie technische Unterstützung der ressourcenschwachen Unternehmen minimiert werden.
Verantwortung der Unternehmensleitung
Auch die persönliche Haftung und der Nachweis der Pläne zu einem nachhaltigen Wirtschaften, inklusive der Berücksichtigung des Pariser Klimaabkommens in der Unternehmensstrategie wurden präzisiert. So liegen im Fokus der Pläne die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und konkretes Vorgehen zur Treibhausgasemissionen-Reduzierung. Die Bezahlung der Geschäftsführung soll mit einem Großteil an die Erfüllung der Pläne gekoppelt sein. Für die Haftung soll in dem Berichtsentwurf die Norm „caused or contributed“ eingeführt werden.
Auch die Sanktionen wurden verschärft. So können Unternehmen vom Ausschluss der Exportkredite, der Handelsmissionen und der Beratungsgremien für Regierungen ausgeschlossen werden.
Ausblick auf das weitere Vorgehen
Der Berichtentwurf wurde am 17.11.2022 der Jury offiziell vorgestellt. Am 30.11.2022 lief die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen ab und der Rechtsausschuss des EU-Parlaments fängt dann an, die Anträge bis Januar 2023 zu beraten, gefolgt von einer Abstimmung Ende März 2023. Die Abstimmung im EU-Parlament wird vorrausichtlich Ende Mai 2023 sein. Danach beginnt der Trilog zwischen dem EU-Parlament, dem Europäischen Rat und der EU-Kommission.